Görnitzer Weg 8 | 08606 Oelsnitz 03 74 21 / 2 29 29  kg.vogtland-stjakobus@evlks.de Mo bis Fr: 8 – 15 Uhr

„Der Friedhof soll ein feiner, stiller Ort sein, der abgesondert werde von allen Orten, darauf man mit Andacht gehen und stehen könne um den Tod, das Jüngste Gericht und Auferstehung zu betrachten und zu beten.”
Martin Luther

Unsere Friedhöfe

Unsere Kirchgemeinde hat 23 Friedhöfe. Der größte ist der Friedhof in Oelsnitz mit knapp 7 ha Fläche und etwas über 2800 Gräbern, der kleinste ist der Bösenbrunner Friedhof mit etwa einem halben Hektar Fläche und 25 Gräbern. Der höchstgelegenste ist der Friedhof in Schöneck und der steilste ist der in Eichigt. Der schönste Friedhof? Den küren Sie selbst, denn Schönheit liegt ja immer im Auge des Betrachters. Wir, die FriedhofsmitarbeiterInnen und die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung, sehen unsere Friedhöfe als einen Großen an, auf dem wir Bestattungen organisieren und durchführen und den wir zu großen Teilen pflegen. Alles schaffen wir aber nicht allein. Deshalb sei an dieser Stelle den vielen fleißigen, ehrenamtlich Tätigen ein herzliches „Dankeschön“ gesagt.

Unser Friedhof ist ein Ort, wo man sein Lebensende bedenken kann. Zu oft und zu schnell wischen wir diese Gedanken weg. Wir wollen über das Thema nicht nachdenken. Und darum trifft uns der Tod oft überraschend. Der Tod, unser Tod, gehört zu unserem Leben dazu. Darum ist es gut, wenn wir ihn im Blick behalten. Wenn wir über unser Ende nachdenken, sollten wir auch bedenken, dass wir uns irgendwann vor Gott verantworten müssen, und zwar für alles, für unsere Taten, für unsere Worte, für unsere Gedanken.

Wir dürfen aber auch, und das ist der entscheidende Punkt, im Angesicht des Todes Hoffnung haben, Hoffnung auf die Auferstehung. Jesus hat sie uns versprochen, wenn wir an ihn glauben.

Damit jeder die Möglichkeit hat, auf dem Friedhof zur Ruhe und zum Beten zu kommen, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen. Die folgenden Hinweise dienen letztlich diesem Zweck:

  1. Bitte verhalten Sie sich entsprechend der Würde der Friedhöfe. Lärmen, Spielen oder sportliche Betätigungen sind nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mit auf die Friedhöfe gebracht werden. Den Anordnungen unserer Friedhofsmitarbeiter ist Folge zu leisten. Die Friedhöfe sind nicht mit Fahrzeugen und Sportgeräten zu befahren. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
  2. Abraum, Abfälle usw. dürfen nicht auf dem Friedhof abgelegt werden, es sei denn, es gibt dafür extra ausgewiesene Plätze oder Behälter.
  3. Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichen, biologisch abbaubaren Materialien hergestellt sein. Sie müssen, einschließlich des Verpackungsmaterials, frei von Kunststoffen sein.
  4. Särge, Urnen und Überurnen sowie andere Sargausstattungen und Beigaben müssen so hergestellt sein, dass sie in der Mindestruhezeit leicht verrotten. Sie müssen frei von PVC, PE, PCP oder umweltgefährdenden Lacken oder Zusätzen sein.
  5. Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zum Grabmal und der gärtnerischen Gestaltung der Grabstätte. Sie sind so zu gestalten, dass sie sich an die Umgebung anpassen.
  6. Grabbepflanzungen dürfen im ausgewachsenen Zustand max. 1,5 m hoch und nicht breiter als die Grabstätte werden.
  7. Diffusionsbehindernde Grababdeckungen sind maximal bis zu einem Drittel der Grabfläche gestattet.
  8. Gemeinschaftsgrabstätten werden ausschließlich vom Friedhofsträger angelegt, gestaltet und gepflegt.
  9. Anlagen außerhalb der Grabstätten werden ausschließlich vom Friedhofsträger angelegt, gestaltet oder verändert.
  10. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen an die Friedhofsverwaltung (037421 22929).

 Sie finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung zum Nachlesen. 

 

Neu: Bestattung im Wald auf dem Friedhof Oelsnitz

„Er war ein Naturmensch.“ oder: „Sie hat den Wald so geliebt.“.
Naturnahe Bestattungsmöglichkeiten erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Angehörige verbinden damit die schöne Vorstellung, ihre Verstorbenen in einer Umgebung beizusetzen, in der diese sich zu Lebzeiten wohlfühlten. Zugleich wird der Wunsch nach pflegearmen Grabangeboten bedient.

Seit Januar 2023 gibt es in Oelsnitz diese Möglichkeit. Im Wald auf unserem Friedhof finden seither sowohl Sargbestattungen als auch Urnenbeisetzungen statt.

Im Unterschied zu einem Bestattungswald, manchmal auch als Friedwald bezeichnet, besteht bei uns die Möglichkeit der Sargbestattung. Im Bestattungswald werden ausschließlich Urnen beigesetzt. Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass jede Grabstelle einen Grabstein erhält. Wer sich schon einmal in einem Bestattungswald umgesehen hat, wird festgestellt haben, dass es dort keine Grabmale gibt. 

Unser Waldgrabfeld ist etwas Besonderes. Es unterscheidet sich bewusst vom gewohnten Friedhofsbild. So werden die Grabstellen zum Beispiel nicht mit Einfassungen versehen, sie werden nicht geradlinig angeordnet, sondern danach, wie sie sich harmonisch in das natürliche Gesamtbild einfügen. Unser Ziel ist es, den Waldcharakter dauerhaft zu erhalten. Deshalb gibt es spezielle Regelungen für die Grabsteine, die Grabgestaltung und den individuellen Grabschmuck. Darüber und auch über alle anderen Möglichkeiten auf unseren Friedhöfen beraten wir Sie gern.  

Friedhofsgebühren

Gebühren erregen die Gemüter und Friedhofsgebühren ganz besonders. Aber leider geht es nicht ohne sie.  An allen Ecken und Enden wird alles teurer, was auch auf die Kosten für die Bewirtschaftung unserer Friedhöfe zutrifft. 

Gleichzeitig ändern sich die Wünsche und Vorstellungen im Zusammenhang mit Bestattungen. War vor 50 Jahren die Einäscherung und anschließende Urnenbeisetzung noch die Ausnahme, so werden heute ca. zwei Drittel der Verstorbenen kremiert.

Auch solche Veränderungen wirken sich auf die Gestaltung der Gebühren aus. Wir haben daher nach Beratung mit den Verantwortlichen in unserer Landeskirche unsere Gebühren neu geordnet. War früher die Grabstelle die Bezugsgröße, ist es jetzt die Beisetzung. Daher ist es nun leichter möglich, Familiengräber ohne übermäßige Kosten über Generationen hinweg zu nutzen. Ebenso können mehrere Beisetzungen in entsprechend großen Grabstellen durchgeführt werden. 

Auf einigen unserer Friedhöfe kann der Wunsch nach einer naturnahen Beisetzung erfüllt werden, sowohl für Sargbestattungen in Erdgräbern, als auch für Urnen. Darüber hinaus gibt es jetzt mehr Möglichkeiten, die Grabpflege an den Friedhof abzugeben. In diesem Jahr entsteht auf dem Friedhof in Oelsnitz eine von einem Gartenbaubetrieb aufwendig angelegte und gepflegte Anlage. Auch dort werden Sarg- und Urnenbeisetzungen möglich sein. 

Die Vielzahl der Möglichkeiten kann hier nicht im Einzelnen ausgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage. Außerdem stehen Ihnen natürlich die Mitarbeiterinnen der Friedhofsverwaltung und unsere Friedhofsmitarbeiter zur Beratung zur Verfügung. 

Vorsorge

Immer wieder wird an uns die Frage herangetragen, ob schon im Voraus Beisetzungs- und Friedhofsgebühren beglichen werden können. Im Moment können wir als Kirchgemeinde diesem Wunsch nicht entsprechen. Wir haben keine Möglichkeit, Geldbeträge wertgesichert zu verwahren. Das kann aber zum Bespiel die Dauergrabpflegegesellschaft. 

Im Rahmen der Vorsorge bzw. der Vorbereitung der eigenen Beisetzung kann aber jeder bereits zu Lebzeiten Festlegungen bezüglich der zukünftigen Bestattungsform und des Wunschfriedhofes treffen.  Wichtig ist, dass diese Festlegungen schriftlich hinterlegt und die Familienangehörigen oder etwaige Betreuer darüber informiert sind. Solch ein Schreiben kann formlos sein, es gibt aber auch ein Formular, das Sie in der Friedhofsverwaltung erhalten. Wir erleben es häufig, dass Hinterbliebe-ne dankbar für solche Angaben wären. Vor allem dann, wenn es innerhalb der Familie schwer fällt,  über Themen wie Sterben und Tod zu sprechen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an. 

Bild "Grabpflege" - Gärtner bepflanzt Grab Grabpflege

Was passiert, wenn man die Grabpflege nicht mehr schafft? ...

Friedhof Schöneck

Friedhofsweg 3a
08261 Schöneck
Herr Maurer 01 57 3 / 6 88 00 23

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Naturnahe Bestattung - Grabstellen inmitten von BäumenNaturnahe Bestattungsmöglichkeiten

Wunsch nach naturnahen Bestattungsmöglichkeiten ...

Friedhof Oelsnitz

Görnitzer Weg 8
08606 Oelsnitz
Telefon 03 74 21 / 2 29 29
Montag - Freitag 06.30 - 15.30 Uhr
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Gemeinschaftseinzelgrab oder Gemeinschaftsanlage

Sie haben wenig Zeit, keinen „grünen Daumen“, wohnen weit weg vom Friedhof, möchten bzw. können sich nicht selbst um die Grabpflege kümmern?  In solchen Fällen nehmen wir Ihnen alle Mühe ab. Die Friedhofsmitarbeiter legen die Grabstellen an, gestalten und pflegen sie während der Ruhezeit der Verstorbenen und ebnen die Gräber nach Ablauf der Mindestruhefrist ein. Die Auswahl und Beschaffung der Grabsteine sind Aufgaben der Friedhofsverwaltung.

Sie können individuellen Schmuck zur Grabstelle bringen, allerdings nur in einem sehr begrenzten Rahmen.

Gemeinschaftseinzelgrab (einheitlich gestaltetes Reihengrab): Jede/r Verstorbene erhält eine Grabstelle mit einem eigenen Grabstein, auf dem Name, Geburts- und Sterbejahr vermerkt sind.

Gemeinschaftsanlage: Hier finden mehrere Verstorbene innerhalb einer Grabstelle ihre letzte Ruhestätte. Ihre Namen sind auf einem gemeinsamen Grabmal zu lesen.

 

Wahlgrab - einlnes Grab Wahlgrab

Grabstelle persönlich und nach Ihren Vorstellungen gestalten und pflegen ? ...