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Unsere Friedhöfe

Unsere Kirchgemeinde hat 23 Friedhöfe. Der größte ist der Friedhof in Oelsnitz mit knapp 7 ha Fläche und etwas über 2800 Gräbern, der kleinste ist der Bösenbrunner Friedhof mit etwa einem halben Hektar Fläche und 25 Gräbern. Der höchstgelegenste ist der Friedhof in Schöneck und der steilste ist der in Eichigt. Der schönste Friedhof? Den küren Sie selbst, denn Schönheit liegt ja immer im Auge des Betrachters. Wir, die FriedhofsmitarbeiterInnen und die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung, sehen unsere Friedhöfe als einen Großen an, auf dem wir Bestattungen organisieren und durchführen und den wir zu großen Teilen pflegen. Alles schaffen wir aber nicht allein. Deshalb sei an dieser Stelle den vielen fleißigen, ehrenamtlich Tätigen ein herzliches „Dankeschön“ gesagt.

Unser Friedhof ist ein Ort, wo man sein Lebensende bedenken kann. Zu oft und zu schnell wischen wir diese Gedanken weg. Wir wollen über das Thema nicht nachdenken. Und darum trifft uns der Tod oft überraschend. Der Tod, unser Tod, gehört zu unserem Leben dazu. Darum ist es gut, wenn wir ihn im Blick behalten. Wenn wir über unser Ende nachdenken, sollten wir auch bedenken, dass wir uns irgendwann vor Gott verantworten müssen, und zwar für alles, für unsere Taten, für unsere Worte, für unsere Gedanken.

Wir dürfen aber auch, und das ist der entscheidende Punkt, im Angesicht des Todes Hoffnung haben, Hoffnung auf die Auferstehung. Jesus hat sie uns versprochen, wenn wir an ihn glauben.

Damit jeder die Möglichkeit hat, auf dem Friedhof zur Ruhe und zum Beten zu kommen, müssen wir aufeinander Rücksicht nehmen. Die folgenden Hinweise dienen letztlich diesem Zweck:

  1. Bitte verhalten Sie sich entsprechend der Würde der Friedhöfe. Lärmen, Spielen oder sportliche Betätigungen sind nicht gestattet. Tiere dürfen nicht mit auf die Friedhöfe gebracht werden. Den Anordnungen unserer Friedhofsmitarbeiter ist Folge zu leisten. Die Friedhöfe sind nicht mit Fahrzeugen und Sportgeräten zu befahren. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Friedhofsverwaltung.
  2. Abraum, Abfälle usw. dürfen nicht auf dem Friedhof abgelegt werden, es sei denn, es gibt dafür extra ausgewiesene Plätze oder Behälter.
  3. Trauergebinde und Kränze müssen aus natürlichen, biologisch abbaubaren Materialien hergestellt sein. Sie müssen, einschließlich des Verpackungsmaterials, frei von Kunststoffen sein.
  4. Särge, Urnen und Überurnen sowie andere Sargausstattungen und Beigaben müssen so hergestellt sein, dass sie in der Mindestruhezeit leicht verrotten. Sie müssen frei von PVC, PE, PCP oder umweltgefährdenden Lacken oder Zusätzen sein.
  5. Gerne beraten wir Sie bei allen Fragen zum Grabmal und der gärtnerischen Gestaltung der Grabstätte. Sie sind so zu gestalten, dass sie sich an die Umgebung anpassen.
  6. Grabbepflanzungen dürfen im ausgewachsenen Zustand max. 1,5 m hoch und nicht breiter als die Grabstätte werden.
  7. Diffusionsbehindernde Grababdeckungen sind maximal bis zu einem Drittel der Grabfläche gestattet.
  8. Gemeinschaftsgrabstätten werden ausschließlich vom Friedhofsträger angelegt, gestaltet und gepflegt.
  9. Anlagen außerhalb der Grabstätten werden ausschließlich vom Friedhofsträger angelegt, gestaltet oder verändert.
  10. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen an die Friedhofsverwaltung (037421 22929).

 Sie finden Sie die aktuelle Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung zum Nachlesen.