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Vorsorge

Immer wieder wird an uns die Frage herangetragen, ob schon im Voraus Beisetzungs- und Friedhofsgebühren beglichen werden können. Im Moment können wir als Kirchgemeinde diesem Wunsch nicht entsprechen. Wir haben keine Möglichkeit, Geldbeträge wertgesichert zu verwahren. Das kann aber zum Bespiel die Dauergrabpflegegesellschaft. 

Im Rahmen der Vorsorge bzw. der Vorbereitung der eigenen Beisetzung kann aber jeder bereits zu Lebzeiten Festlegungen bezüglich der zukünftigen Bestattungsform und des Wunschfriedhofes treffen.  Wichtig ist, dass diese Festlegungen schriftlich hinterlegt und die Familienangehörigen oder etwaige Betreuer darüber informiert sind. Solch ein Schreiben kann formlos sein, es gibt aber auch ein Formular, das Sie in der Friedhofsverwaltung erhalten. Wir erleben es häufig, dass Hinterbliebe-ne dankbar für solche Angaben wären. Vor allem dann, wenn es innerhalb der Familie schwer fällt,  über Themen wie Sterben und Tod zu sprechen. Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.